Mitgliederliste
Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir keine Mitgliederlisten.
Bekanntgabe von Mitgliederdaten innerhalb des Vereins:
Die vereinsinterne Bekanntgabe von Mitgliederdaten ist nur zulässig, wenn:
- vorgängig die Einwilligung eines jeden Mitglieds dazu eingeholt wird oder allen Mitgliedern unter vorgängiger Mitteilung des Empfängers und des Zwecks der Bekanntgabe ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird,
oder
- die Liste zur Ausübung von Mitgliedschaftsrechten benötigt wird (z.B. Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung, Art. 64 Abs. 3 ZGB).